Über uns

Eine Familie, die die Liebe für die Natur eint

Wir sind
Ivana und Graziano

Zusammen mit Tochter Silvia und Sohn Giovanni frönen wir einer Leidenschaft, die uns von unseren Eltern vermittelt wurde, jene für die Natur!

So haben wir 2005 beschlossen, dieses Abenteuer einzugehen und haben ein Grundstück mit ca. 30.000 m2 Größe in der zauberhaften Ortschaft Marciaga mit Blick auf den Gardasee gekauft. Hier haben wir den Agrarbetrieb mit Bewirtschaftung von Olivenbäumen, Kirschbäumen und Weinstöcken und der Herstellung von DOC-Wein, DOP-Öl und anderen Qualitätsprodukten gestartet.

Das Land hat uns für unsere Bemühungen und unsere Hingabe belohnt; die Zufriedenheit, unsere Früchte zu ernten, hat in uns die Idee reifen lassen, auch einen Gastronomiebetrieb einzurichten. So haben wir 2014 den Agriturismo-Betrieb eröffnet: Anfänglich haben wir kleine Imbisse, mit Sorgfalt von Ivana zubereitet, serviert.

2018 hat Giovanni, der eine mehrjährige Erfahrung als Koch besitzt – damit begonnen, typische Gerichte der lokalen Küche mit Produkten aus unserem Agrarbetrieb, also äußerst authentischen und stets saisonalen Produkten, zu kochen.

Als auch Silvia – mit mehrjähriger Erfahrung in der Hotellerie – in das Unternehmen eingestiegen ist, entstand die Idee, unser Angebot zusätzlich zu erweitern: 2021 haben wir den Agricampingplatz, inmitten unserer grünen Landschaft, eröffnet. Hier können unsere Gäste dieselbe Ruhe und Unbeschwertheit genießen, die unsere Familie jeden Tag erlebt.

Liebe zur Natur

Letztendlich konnte unsere Liebe zur Natur nur in Umweltschutz münden; deshalb haben wir eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von sauberer Energie installiert.

Hausordnung

Die Hausordnung für den Agricampingplatz Garda Natura wurde im Interesse der Gäste ausgearbeitet und soll das Zusammenleben über eine Reihe von einfachen, in der Folge angeführten Regeln so angenehm wie möglich gestalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Hausordnung verpflichtend ist, sobald die Beherbergungsleistungen auf dem Agricampingplatz in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für die Nutzungsmodalitäten der Anlagen und der Einrichtung.

1. Bei der Anreise werden die geschätzten Gäste gebeten, ein gültiges Ausweisdokument für die gesetzlichen Registrierungspflichten vorzuweisen. Es wird eine Kopie der Hausordnung ausgeteilt, der Stellplatz zugewiesen und ein elektronischer Schlüssel ausgehändigt. Bei Verlust der Karte wird ein Betrag von € 5,00 in Rechnung gestellt. Wer vor der Öffnung der Rezeption abreisen möchte, kann den elektronischen Schlüssel in den Postkasten werfen. Bitte der Geschäftsführung diesbezüglich am Abend davor Bescheid geben.

2. Nicht auf dem Agricampingplatz registrierten Personen ist der Zutritt untersagt.

3. Besucher sind zwischen 10:00 und 20:00 Uhr mit Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorweisen und einen Tageseintritt gemäß Preisliste entrichten.

4. Zufahrt und Abfahrt vom Campingplatz sind zwischen 8:00 und 22:30 Uhr gestattet. Andere Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung absprechen.

5. Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die andere Gäste stören, sind zu jeder Uhrzeit zu vermeiden. Insbesondere gilt: Zwischen 14:00 und 16:00 Uhr sowie zwischen 23:00 und 8:00 Uhr ist Lärm, der die Ruhe der Camper stört, absolut untersagt.

6. Sollten die geschätzten Gäste verloren gegangene Gegenstände auf dem Agricampingplatz finden, werden sie gebeten, diese sofort bei der Geschäftsführung abzugeben. Bitte geben Sie gut auf Ihre persönlichen Gegenstände Acht und treffen Sie die nötigen Sicherheitsvorkehrungen.

7. Die Geschäftsführung lehnt jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl, sowie zufällige und unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen ab.

8. Der Stellplatz muss während des gesamten Aufenthalts mit Respekt für die Gäste und Rücksicht auf den gesamten Agricampingplatz sauber und in Ordnung gehalten werden.

9. Die geschätzten Gäste werden gebeten, die Stellplätze bei der Abreise sauber zu hinterlassen. Andernfalls wird ein Zuschlag für die zusätzliche Reinigung und als Ersatz für eventuelle Schäden verrechnet.

10. Für die Ruhe und Sicherheit aller sollte die Nutzung des eigenen Fahrzeugs auf dem Agricampingplatz auf ein Minimum beschränkt und nur im Schritttempo gefahren werden. Pro Stellplatz ist das Parken von 1 Fahrzeug erlaubt.

11. Es ist strengstens verboten: Bäume, Pflanzen, Ausrüstung zu beschädigen, Feuer zu machen, Zäune zu errichten, Kanäle oder Löcher in den Boden zu graben, Schnüre zu spannen, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu leeren, die Grenze des eigenen Stellplatzes zu überschreiten. Es darf kein Abwasser auf den Boden gekippt werden.

12. Eventuelle von den Gästen verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.

13. Die gesamte Ausstattung, darunter auch die Fahrzeuge, muss ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes aufgestellt werden. Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf den Transitstraßen zu parken und auch nur zeitweilig andere, wenn auch freie, Stellplätze zu besetzen.

14. Tiere sind nicht erlaubt.

15. Die geschätzten Gäste werden eingeladen, die ökologischen Stellplätze auf dem Agricampingplatz zu nutzen und sich an die Regelung für die Mülltrennung zu halten.

16. Sollte die mangelnde Einhaltung der Befolgung dieser Hausordnung nachgewiesen werden, kann die Geschäftsführung den Camper, der die Vorschriften nicht einhält, bitten, den Platz zu verlassen.

17. Die geschätzten Gäste müssen sich am Tag vor der Abreise zur Kasse begeben, um den Aufenthalt zu bezahlen.

18. Minderjährige müssen begleitet werden und zusammen mit den Eltern oder den Personen, die die Aufsichtspflicht haben, untergebracht werden, welche dafür verantwortlich sind, dass die Hausordnung für den Agricampingplatz befolgt wird.

19. Es ist verboten, sich außerhalb des Geländes des Agricampingplatzes zu bewegen, wenn keine Genehmigung der Geschäftsführung vorliegt. Außerdem ist es verboten, Obst von den Pflanzen und aus dem Garten zu pflücken und zu essen.

20. Die Nutzung des Pools ist für die geschätzten Gäste zwischen 9:00 und 20:00 Uhr gestattet. Minderjährige unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden.

21. Für den Aufenthalt in den Wohnmobilen ist der Check-in zwischen 14:00 und 18:00 Uhr. Check-out bis 10:00 Uhr. Für einen eventuellen Bedarf an anderen Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen.
22. Für den Aufenthalt auf den Stellplätzen ist der Check-in zwischen 11:00 und 18:00 Uhr. Check-out bis 10:00 Uhr. Für einen eventuellen Bedarf an anderen Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen.