Agrarbetrieb

Ein Ort zum Bummeln, Probieren und für hochwertige Einkäufe

Seit 2005 nutzt der Agrarbetrieb Garda Natura das außergewöhnliche Klima am Gardasee für die Bewirtschaftung von Weinstöcken, Olivenbäumen und anderen Obstpflanzen.

So ist der Hügel, auf dem der Betrieb steht, reich an Olivenbäumen, die nach den strengen Regeln für das Öl mit geschützter Herkunft (g.U.) gepflanzt wurden, um den Käufern ein Qualitätsprodukt zu bieten.
Außerdem produzieren wir den unwiderstehlichen und berühmten Bardolino, in den Versionen Bardolino D.O.C. und Chiaretto D.O.C.

Hier haben Sie die Möglichkeit, ein paar Stunden in der Ruhe von Marciaga zu verbringen, in der Natur zwischen den verschiedenen „Inseln“ wie Isola dei ciliegi (Kirscheninsel), Isola della vite (Weinrebeninsel), Isola dell’orto (Gemüsegarteninsel) zu spazieren und schließlich zum Agriturismo Isola del Ristoro (Gastronomieinsel) zu gelangen, wo Sie die Köstlichkeiten des Agrarbetriebs probieren können.

Isola del Vigneto

4.000 m2 Rebplantagen in einem vom Wind verwöhnten Hügelgebiet, mit hervorragender Süd-West-Exposition. Hier finden sich die Rebsorten Corvina, Corvinone, Rondinella, Molinara, typisch für die Produktion von Bardolino mit kleinen Mengen Merlot und Sangiovese.

Isola dell'Uliveto

Unsere mehr als tausend Olivenbäume wachsen ebenfalls auf einem Hügel, auf malerischen langen und schmalen Terrassen. Die Oliven werden von Hand geerntet.
Unser Anbau besteht zu 65% aus den Sorten Casaliva und Frantoio, sowie Leccio, Leccino und Pendolino für die restlichen 35%, davon ein Teil mit Zertifikat D.O.P. Garda.

Isola dell'Orto

2.000 m2 mit Liebe und Fachkenntnis von Ivana und Giovanni bestellter Gemüsegarten. Die Produkte aus dem Gemüsegarten werden bei der Zubereitung der Gerichte auf der Isola del Ristoro (Gastronomieinsel) verwendet.

Isola dei Ciliegi

Die hundert Kirschbäume schenken uns in der Blütezeit im April ein einzigartiges optisches Spektakel, das sich im Juni in ein geschmackliches Spektakel verwandelt.
So werden den ganzen Monat hindurch Kirschen geerntet, und auch unsere Gäste haben die aufregende Gelegenheit, an der Ernte teilzunehmen.

Isola del Pollaio

Unsere vom Hahn überwachten Hühner durchforsten die Erde auf der Suche nach natürlichem Futter und legen jeden Tag ein Ei mit intensivem Geschmack.

Isola della Cantina

Unser kleiner Weinkeller verwandelt die im Herbst gelesenen Weintrauben in den edlen Bardolino DOC.
In erster Linie wird der Wein Chiaretto DOC hergestellt: Die Schalen der gepressten Weintrauben bleiben nur einige Stunden auf dem Most, um ihm die charakteristische rosa Farbe zu verleihen.
Danach wird der Bardolino DOC hergestellt: In diesem Fall mazerieren die Trauben ein paar Tage zusammen mit dem Trester des Chiaretto, um dem Wein die typische rubinrote Farbe zu verleihen.

Mit dem Überschuss an DOC-Trauben produzieren wir einen Rosé Bio-Perlwein, der mit Zusatz von Kohlendioxid in einen Druckkessel kommt, um ihm sein Prickeln zu verleihen. Das Ergebnis ist ein leichter und fruchtiger Perlwein.
Aus dem nur leicht ausgepressten Trester wird dann in der Destillerie ein wunderbarer Grappa mit 40 Volumenprozent Alkohol hergestellt.

Isola del Ricordo

Am Ende dieser Tour durch die Köstlichkeiten der Region erwartet Sie die „Isola del ricordo“ (Souvenirinsel): Unsere Verkaufsstelle, wo Sie Produkte wie Öl, Wein, Grappa, Essig, passierte Tomaten aus dem Gemüsegarten, eingekochte Früchte und andere hausgemachte Leckereien finden. Außerdem können Sie dort eine „Beauty“-Linie mit Kosmetika auf Olivenölbasis kaufen.
Jedes sorgsam von uns verpackte Produkt können Sie entweder für sich oder als hochwertiges Geschenk erstehen.

Hausordnung

Die Hausordnung für den Agricampingplatz Garda Natura wurde im Interesse der Gäste ausgearbeitet und soll das Zusammenleben über eine Reihe von einfachen, in der Folge angeführten Regeln so angenehm wie möglich gestalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Hausordnung verpflichtend ist, sobald die Beherbergungsleistungen auf dem Agricampingplatz in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt für die Nutzungsmodalitäten der Anlagen und der Einrichtung.

1. Bei der Anreise werden die geschätzten Gäste gebeten, ein gültiges Ausweisdokument für die gesetzlichen Registrierungspflichten vorzuweisen. Es wird eine Kopie der Hausordnung ausgeteilt, der Stellplatz zugewiesen und ein elektronischer Schlüssel ausgehändigt. Bei Verlust der Karte wird ein Betrag von € 5,00 in Rechnung gestellt. Wer vor der Öffnung der Rezeption abreisen möchte, kann den elektronischen Schlüssel in den Postkasten werfen. Bitte der Geschäftsführung diesbezüglich am Abend davor Bescheid geben.

2. Nicht auf dem Agricampingplatz registrierten Personen ist der Zutritt untersagt.

3. Besucher sind zwischen 10:00 und 20:00 Uhr mit Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorweisen und einen Tageseintritt gemäß Preisliste entrichten.

4. Zufahrt und Abfahrt vom Campingplatz sind zwischen 8:00 und 22:30 Uhr gestattet. Andere Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung absprechen.

5. Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die andere Gäste stören, sind zu jeder Uhrzeit zu vermeiden. Insbesondere gilt: Zwischen 14:00 und 16:00 Uhr sowie zwischen 23:00 und 8:00 Uhr ist Lärm, der die Ruhe der Camper stört, absolut untersagt.

6. Sollten die geschätzten Gäste verloren gegangene Gegenstände auf dem Agricampingplatz finden, werden sie gebeten, diese sofort bei der Geschäftsführung abzugeben. Bitte geben Sie gut auf Ihre persönlichen Gegenstände Acht und treffen Sie die nötigen Sicherheitsvorkehrungen.

7. Die Geschäftsführung lehnt jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl, sowie zufällige und unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen ab.

8. Der Stellplatz muss während des gesamten Aufenthalts mit Respekt für die Gäste und Rücksicht auf den gesamten Agricampingplatz sauber und in Ordnung gehalten werden.

9. Die geschätzten Gäste werden gebeten, die Stellplätze bei der Abreise sauber zu hinterlassen. Andernfalls wird ein Zuschlag für die zusätzliche Reinigung und als Ersatz für eventuelle Schäden verrechnet.

10. Für die Ruhe und Sicherheit aller sollte die Nutzung des eigenen Fahrzeugs auf dem Agricampingplatz auf ein Minimum beschränkt und nur im Schritttempo gefahren werden. Pro Stellplatz ist das Parken von 1 Fahrzeug erlaubt.

11. Es ist strengstens verboten: Bäume, Pflanzen, Ausrüstung zu beschädigen, Feuer zu machen, Zäune zu errichten, Kanäle oder Löcher in den Boden zu graben, Schnüre zu spannen, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu leeren, die Grenze des eigenen Stellplatzes zu überschreiten. Es darf kein Abwasser auf den Boden gekippt werden.

12. Eventuelle von den Gästen verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.

13. Die gesamte Ausstattung, darunter auch die Fahrzeuge, muss ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes aufgestellt werden. Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf den Transitstraßen zu parken und auch nur zeitweilig andere, wenn auch freie, Stellplätze zu besetzen.

14. Tiere sind nicht erlaubt.

15. Die geschätzten Gäste werden eingeladen, die ökologischen Stellplätze auf dem Agricampingplatz zu nutzen und sich an die Regelung für die Mülltrennung zu halten.

16. Sollte die mangelnde Einhaltung der Befolgung dieser Hausordnung nachgewiesen werden, kann die Geschäftsführung den Camper, der die Vorschriften nicht einhält, bitten, den Platz zu verlassen.

17. Die geschätzten Gäste müssen sich am Tag vor der Abreise zur Kasse begeben, um den Aufenthalt zu bezahlen.

18. Minderjährige müssen begleitet werden und zusammen mit den Eltern oder den Personen, die die Aufsichtspflicht haben, untergebracht werden, welche dafür verantwortlich sind, dass die Hausordnung für den Agricampingplatz befolgt wird.

19. Es ist verboten, sich außerhalb des Geländes des Agricampingplatzes zu bewegen, wenn keine Genehmigung der Geschäftsführung vorliegt. Außerdem ist es verboten, Obst von den Pflanzen und aus dem Garten zu pflücken und zu essen.

20. Die Nutzung des Pools ist für die geschätzten Gäste zwischen 9:00 und 20:00 Uhr gestattet. Minderjährige unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden.

21. Für den Aufenthalt in den Wohnmobilen ist der Check-in zwischen 14:00 und 18:00 Uhr. Check-out bis 10:00 Uhr. Für einen eventuellen Bedarf an anderen Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen.
22. Für den Aufenthalt auf den Stellplätzen ist der Check-in zwischen 11:00 und 18:00 Uhr. Check-out bis 10:00 Uhr. Für einen eventuellen Bedarf an anderen Uhrzeiten bitte mit der Geschäftsführung Kontakt aufnehmen.